Einkaufsbedingungen Gulbinat Systemtechnik GmbH & CO.KG
Vertragsabschluss/ Formerfordernisse
1.Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Ergänzungensowie von den nachstehenden Einkaufsbedingungen abweichende Verkaufsbedingungen desAuftragnehmers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt anlog für Änderungendieser Bedingungen. Bedingungen des Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wirdhiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen,sowie deren Bezahlung bedeutet keine Anerkennung abweichender Bedingungen des Auftragnehmers.
2.Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.
3.Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftragsnehmer zwecks Ausführung des Vertragesgetroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4.Wir sind berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen, wenn Sie uns diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unverändert bestätigen.
5.Die vollständige oder teilweise Vergabe der Lieferungen und Leistungen an Dritte bedarf unserer vorherigenschriftlichen Zustimmung.
Lieferung und Versand
1.Die Lieferungen erfolgen frei Haus (Incoterms in ihrer jeweils aktuellen Fassung) an den von unsbezeichneten Ort, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, einschließlich Verpackung und Konservierung.
2.Bei vereinbarter Lieferung „ab Werk“ sind uns rechtzeitig die Abmessungen und das Gewicht mitzuteilen.
3.Die Transportversicherung wird von uns eingedeckt, soweit wir nach der vereinbarten Lieferklausel (Incoterms in der jeweils aktuellen Fassung) dazu verpflichtetsind.
4.Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der unsere Bestellnummer sowie die Bezeichnung des Inhalts nach Art und Menge angibt.
5.Die Lieferung der Ware erfolgt in der Regel in handelsüblicher Einweg-Standardverpackung. Bei Verwendung von Mehrweg-Verpackung haben Sie die Verpackung leihweise zur Verfügung zur stellen. DieRücksendung erfolgt auf Ihre Kosten und Ihr Risiko. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Übernahme der Verpackungskosten einverstanden, sind diese zum nachweisbaren Selbstkostenpreis zu berechnen.
6.Bei Geräten sind eine technische Beschreibung und eine Gebrauchsanleitung kostenlos mitzuliefern. Bei Softwareprodukten ist die Lieferpflicht erst erfüllt, wenn auch die vollständige (systemtechnische undBenutzer-) Dokumentation übergeben ist. Bei speziell für uns erstellten Programmen ist daneben auch dasProgramm im Quellformat zu liefern.
7.Erbringen Sie Lieferungen oder Leistungen auf unserem Betriebsgelände, sind Sie zur Einhaltung der Hinweise zu Sicherheit, Umwelt- und Brandschutz für Betriebsfremde in der jeweils gültigen Fassungverpflichtet.
Preise
1.Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie schließen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit denvon Ihnen zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ein.
2.Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten, trägt der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
Rechnungen, Zahlungen
1.Rechnungen sind uns mit separater Post einzureichen; sie müssen unsere Bestellnummer angeben.2.Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto nach Wareneingang und Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt derjenige Tag, an dem unsere Bank den Überweisungsauftrag erhalten hat.3.Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.4.Die Abtretung Ihrer Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.
Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen
1.Vereinbarte Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Sind Verzögerungen zu erwartenoder eingetreten, so haben Sie uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.
2.Liefern oder leisten Sie auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist, sind wir berechtigt, auchohne Androhung, die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegenNichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn Sie die Verzögerung nichtverschuldet haben. Die uns durch Ihren Verzug, insbesondere durch eine deshalb notwendige anderweitigeEindeckung, entstehenden Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
3.Das Recht, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen nicht gehöriger Erfüllung zu verlangen (§ 341 BGB),behalten wir uns bis zur Schlusszahlung vor.
Sicherheit, Umweltschutz
1.Ihre Lieferungen und Leistungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, dem ElektroG undden Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien oder Fachverbände, z.B. VDE, VDI,DIN, entsprechen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.
2.Sie sind verpflichtet, den aktuellen Stand der für Ihre Komponenten zutreffenden Richtlinien und Gesetzehinsichtlich von Stoffbeschränkungen zu ermitteln und einzuhalten. Sie sind verpflichtet, nicht-verboteneStoffe einzusetzen. Vermeidungs- und Gefahrstoffe laut den geltenden Gesetzen und Richtlinien sind auf denSpezifikationen durch Sie anzugeben. Falls zutreffend sind die Sicherheitsdatenblätter bereits mit denAngeboten und bei der jeweiligen Erstbelieferung mit dem Lieferschein (mindestens in Deutsch oderEnglisch) abzugeben. Hinweise über Überschreitungen von Stoffeinschränkungen und Lieferung von Verbotsstoffen sind uns umgehendmitzuteilen.
3.Bei Lieferungen und beim Erbringen von Leistungen sind Sie allein für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Danach erforderliche Schutzvorrichtungen sowie etwaige Anweisungen des Herstellers sind kostenlos mitzuliefern.
Import- und Exportbestimmungen, Zoll
1.Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlandserfolgen, ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben.
2.Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 /2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch dieZollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen.
3.Sie sind verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gemäß deutschen,europäischen und US-amerikanischen Ausfuhrund Zollbestimmungen sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungendes Ursprungslands derWaren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu unterrichten.
Gefahrübergang, Abnahme, Eigentumsrechte
1.Unabhängig von der vereinbarten Preisstellung geht die Gefahr bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montagemit Eingang bei der von uns angegebenen Lieferanschrift und bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage miterfolgreichem Abschluss unserer Abnahme auf uns über. Die Inbetriebnahme oder Nutzung ersetzen unsereAbnahmeerklärung nicht.
2.Das Eigentum an der gelieferten Ware geht nach Bezahlung auf uns über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.
9.Untersuchungs- und Rügeobliegenheit,Untersuchungsaufwand
1.Eine Wareneingangskontrolle findet im Hinblick auf offenkundige Mängel statt. Verborgene Mängel rügen wir,sobald diese nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden.
2.Sie verzichten auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge für alle innerhalb von vierzehn Tagen ab Feststellung gerügten Mängel.
3.Senden wir Ihnen mangelhafteWare zurück, so sind wir berechtigt, Ihnen den Rechnungsbetrag zurück zubelasten zzgl. einer Aufwandspauschale von 5 % des Preises der mangelhaften Ware. Den Nachweishöherer Aufwendungen behalten wir uns vor. Der Nachweis geringerer oder keiner Aufwendungen bleibt Ihnen vorbehalten.
10.Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
1.Mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich durch mangelfreie Lieferungen zu ersetzen und mangelhafteLeistungen mangelfrei zu wiederholen. Im Falle von Entwicklungs- oder Konstruktionsfehlern sind wir berechtigt, sofort die in Ziffer 3 vorgesehenen Rechte geltend zu machen.
2.Eine Nachbesserung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen bedarf unserer Zustimmung. Während der Zeit, in der sich der Gegenstand der Lieferung oder Leistung nicht in unserem Gewahrsam befindet, tragen Sie die Gefahr.
3.Beseitigen Sie den Mangel auch innerhalb einer Ihnen gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und jeweils zusätzlich Schadensersatz fordern.
4.In dringenden Fällen (insbesondere bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr außergewöhnlichhoher Schäden), zur Beseitigung geringfügiger Mängel sowie im Fall Ihres Verzugs mit der Beseitigung einesMangels sind wir berechtigt, nach Ihrer vorhergehenden Information und Ablauf einer der Situationangemessen kurzen Nachfrist, auf Ihre Kosten den Mangel und etwa dadurch entstandene Schäden selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten auf Ihre Kosten beseitigen zu lassen. Dies gilt auch, wenn Sie verspätet liefern oder leisten, und wir Mängel sofort beseitigen müssen, um eigenen Lieferverzug zuvermeiden.
5.Die Verjährungsfrist für unsere Ansprüche aus Sachmängeln beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 8.1; die Verjährungsfrist für unsere Ansprüche aus Rechtsmängeln beträgt zehn Jahre ab Gefahrüberganggemäß Ziffer 8.1. Der Lauf der Verjährungsfrist wird gehemmt für den Zeitraum, der mit Absendung unserer Mängelanzeige beginnt und mit Erfüllung unseres Mängelanspruchs endet.
6.Haben Sie entsprechend unseren Plänen, Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen zu liefern oder leisten, so gilt die Übereinstimmung der Lieferung oder Leistung mit den Anforderungen als ausdrücklich zugesichert. Sollte die Lieferung oder Leistung von den Anforderungen abweichen, stehen unsdie in Ziffer 3 genannten Rechte sofortzu.
7.Unsere gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.
11.Wiederholte Leistungsstörungen
1.Erbringen Sie im Wesentlichen gleiche oder gleichartige Lieferungen oder Leistungen nach schriftlicher Abmahnung erneut mangelhaft oder verspätet, so sind wir zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Unser Rücktrittsrecht umfasst in diesem Fall auch solche Lieferungen und Leistungen, die Sie aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis zukünftig noch an uns zu erbringen verpflichtet sind.
12.Freistellung bei Sach- und Rechtsmängeln
1.Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte –gleich aus welchem Rechtsgrund– wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines von Ihnen gelieferten Produktes gegen unserheben, und erstatten uns die notwendigen Kosten unserer dies bezüglichen Rechtsverfolgung.
13.Technische Unterlagen, Werkzeuge, Fertigungsmittel
1.Von uns zur Verfügung gestellte technische Unterlagen,Werkzeuge,Werknormblätter, Fertigungsmittel usw.bleiben unser Eigentum; alle Marken-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte bleiben bei uns. Sie sind unseinschließlich aller angefertigter Duplikate sofort nach Ausführung der Bestellung unaufgefordert zurück zugeben; insoweit sind Sie zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht befugt. Sie dürfen diegenannten Gegenstände nur zur Ausführung der Bestellung verwenden und sie unbefugten Dritten nichtüberlassen oder sonst zugänglich machen. Das Duplizieren der genannten Gegenstände ist nur insoweitzulässig, als es zur Ausführung der Bestellung erforderlich ist.
2.Erstellen Sie für uns die in Ziffer 14.1 Satz 1 genannten Gegenstände teilweise oder ganz auf unsere Kosten,so gilt 1 entsprechend, wobei wir mit der Erstellung unserem Anteil an den Herstellungskosten entsprechend(Mit-) Eigentümer werden. Sie verwahren diese Gegenstände für uns unentgeltlich; wir können jederzeit Ihre Rechte in Bezug auf den Gegenstand unter Ersatz noch nicht amortisierter Aufwendungen erwerben und denGegenstand heraus verlangen.
3.Sie sind verpflichtet, vorgenannte Gegenstände unentgeltlich zu pflegen, zu unterhalten und normalen Verschleiß zu beheben. Beauftragen Sie zur Ausführung unserer Bestellung einen Unterlieferanten mit der Herstellung von Werkzeugen und Mustern, treten Sie uns Ihre Forderungen gegen den Unterlieferanten auf Übereignung der Werkzeuge und Muster ab.
14.Beistellung von Material
1.Von uns beigestelltes Material bleibt unser Eigentum und ist von Ihnen unentgeltlich und mit der Sorgfalteines ordentlichen Kaufmanns getrennt von Ihren sonstigen Sachen zu verwahren und als unser Eigentumzu kennzeichnen. Es darf nur zur Durchführung unserer Bestellung verwendet werden. Beschädigungen am beigestellten Material sind von Ihnen zu ersetzen.
2.Verarbeiten Sie das beigestellte Material oder bilden Sie es um, so erfolgt diese Tätigkeit für uns. Wir werden unmittelbar Eigentümer der hierbei entstandenen neuen Sachen. Macht das beigestellte Material nur einenTeil der neuen Sachen aus, steht uns Miteigentum an den neuen Sachen in dem Anteil zu, der dem Wert desdarin enthaltenen beigestellten Materials entspricht.
15.Vertraulichkeit
1.Sie sind verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die Ihnen durchdie Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
2.Die Herstellung für Dritte, die Schaustellung von speziell für uns, insbesondere nach unseren Plänen,Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen gefertigten Erzeugnissen, Veröffentlichungenbetreffend die Bestellungen und Leistungen sowie die Bezugnahme auf diese Bestellung gegenüber Dritten,bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
16.Sonstiges
1.Erfüllungsort ist die jeweils angegebene Lieferanschrift.
2.Gerichtsstand ist, sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Sitz inAnspruch zu nehmen.
3.Es gilt deutsches Recht.
4.Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, soberührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
OS-Verordnung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.